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Melden Sie sich einfach für eine kostenlose Probestunde und ein persönliches Informationsgespräch, und überzeugen Sie sich und ihre Kinder selbst von unserer Unterrichtsmethodik.
Die Unterrichtsgebühren für die Instrumente:
Gitarre - Bass - Keyboard - Klavier - Akkordeon - Schlagzeug - Saxophon - Querflöte
Gruppenunterricht (2-3 Personen) 30 min. pro Woche 37,00 € (monatlich)
45 min. pro Woche 50,00 € (monatlich)
Einzelunterricht 30 min. pro Woche 62,00 € (monatlich)
45 min. pro Woche 84,00 € (monatlich)
Die Unterrichtsgebühren für Gesangsunterricht ( nur Einzelunterricht ) :
30 min. pro Woche 64,00 € (monatlich)
45 min. pro Woche 94,00 € (monatlich)
Die Unterrichtsgebühren für Blockflötenunterricht:
Gruppenunterricht (2–3 Personen) 30 min. pro Woche 31,00 € (monatlich)
Einzelunterricht 20 min. pro Woche 38,00 € (monatlich)
30 min. pro Woche 54,00 € (monatlich)
Die Unterrichtsgebühren für “Rhythmus-Raketen":
Trommelgruppe für Kids 45 min. pro Woche 29,50 € (monatlich)
Die Unterrichtsgebühren für “Musikalische Früherziehung“ & "Musikwichtel" :
Gruppenunterricht (6-10 Kinder) 45 min. pro Woche 27,00 € (monatlich)
Gruppenunterricht (5-8 Kinder) 60 min. pro Woche 32,00 € (monatlich)
Unterricht auch 14-tägig zum halben Preis möglich !
Diese Preise sind gültig bei Abschluß eines Unterrichtsvertrages gemäß unseren Geschäftsbedingungen:
-Die monatliche Unterrichtsgebühr ist im voraus per Einzugsermächtigung auf das Konto der Modern Music School zu entrichten
- Für Neuanmeldungen wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 15,00 € erhoben.
-Bei Abschluss eines Unterrichtsvertrages gilt eine gegenseitige Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss schriftlich an die Schulleitung erfolgen.
-Die Ferienordnung der allgemeinbildenden Schulen am jeweiligen Unterrichtsort gilt auch für die MMS. Die Unterrichtsgebühr ist auch in den Ferien zu entrichten. Es handelt sich um Jahresgebühren, die in 12 gleichbleibenden monatlichen Raten erhoben werden.
-Bei Erkrankung oder sonstiger Verhinderung eines Schülers ist die Verwaltung der MMS oder die Lehrkraft rechtzeitig zu benachrichtigen. Ein Anspruch auf Gebührenerstattung oder auf Nachholung des Unterrichts besteht grundsätzlich nicht. Bei Erkrankung des Dozenten wird der Unterricht nach Absprache nachgeholt.